Für die Vorwerk Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
Neben der Gewährleistung gewährt Vorwerk für Kobold Produkte, für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, 3 Jahre Garantie und für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer ist, 1 Jahr Garantie.
Für Thermomix Produkt gewährt Vorwerk, für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, 2 Jahre Garantie und für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer ist, 1 Jahr Garantie.
Unter Umständen wird seitens Vorwerk Austria auch eine Verlängerung der Thermomix® Herstellergarantie angeboten.
Wenn Sie Ihren Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie geltend machen möchten, müssen Sie lediglich im Besitz der Originalrechnung sein und diese vorlegen können.